Hinweis: Inklusion scheitert nicht nur an „Zugang“ (Eingang, Rampe, Website), sondern oft im Inneren von Situationen: durch abwertende Kommentare, Grenzüberschreitungen, implizite Normen („So macht man das hier“), oder durch die Erfahrung, dass man Probleme zwar hat, aber niemand zuständig ist. Genau diese Form des Ausschlusses im Raum meint „interne Exklusion“.
Du merkst, dass etwas kippt
Es ist eigentlich alles da: Du hast die Infos gefunden, du bist angekommen, der Raum ist gut zugänglich, die ersten Programmpunkte laufen. Und dann passiert es – nicht spektakulär, aber eindeutig. Du merkst, wie eine Person im Publikum wiederholt unterbrochen wird, während andere durchgewinkt werden. Jemand rückt dir zu nah auf, obwohl du zurückweichst. Oder ein Spruch. Ein „Witz“, der ableistisch oder sexistisch klingt.
Du überlegst: Sage ich etwas? Übertreibe ich? Wem kann ich das überhaupt melden, ohne dass es peinlich wird oder sich gegen mich richtet? Und während du noch abwägst, ist der Moment vorbei – aber das Gefühl bleibt: Ich bin hier nicht sicher. Ich bin hier nicht gleichwertig.
Was „interne Exklusion“ hier bedeutet
Viele Veranstaltungen verstehen „offen“ als: Alle dürfen kommen. FairWeg geht weiter und fragt nach Teilhabe, Barrierearmut und diskriminierungssensibler Praxis. Der blinde Fleck liegt oft dazwischen: Menschen sind anwesend – aber sie passen sich an, ziehen sich zurück oder kommen beim nächsten Mal nicht wieder.
„Interne Exklusion“ beschreibt genau das: Ausschluss passiert nicht nur durch Türen, sondern innerhalb von Interaktionen, Normen und Deutungsmacht. Für „inklusives fairanstalten“ heißt das: Du brauchst Strukturen, die im Fall der Fälle wirken – nicht erst nach einer langen Debatte darüber, ob etwas „wirklich“ schlimm war.
Drei Fragen für jede Veranstaltung
1) Woher weiß ich als betroffene Person, wo ich Hilfe bekomme und wer zuständig ist? (Transparenz als Adressierbarkeit)
2) Welche Regeln gelten, wenn Grenzen überschritten werden – und wer setzt sie durch? (Parität als Schutz vor Abwertung)
3) Wie verhindern wir, dass Betroffene die ganze Beweis- und Erklärarbeit leisten müssen? (Struktur statt Einzelfall)
Awareness ist Infrastruktur – nicht „Extra“
Die FairWeg-Handreichung bringt es pragmatisch auf den Punkt: Alle Personen auf dem Event sollen sich wohl und sicher fühlen können; gerade bei größeren, unübersichtlichen Veranstaltungen helfen gut sichtbare Anlaufstellen vor Ort. Awarenessarbeit zielt darauf, Räume zu schaffen, in denen Übergriffe und diskriminierendes Verhalten nicht geduldet werden und Unterstützung verfügbar ist – unabhängig davon, ob es um Sexismus, Ableismus, Rassismus oder Queerfeindlichkeit geht (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).
Wichtig ist auch der realistische Zusatz: Veranstaltende können Vorfälle nicht immer verhindern. Aber sie können Strukturen und Konzepte erarbeiten, die einen möglichst sicheren Raum schaffen – Awarenesskonzepte sind dafür ein zentraler Baustein (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).
Das ist genau die Brücke zwischen Theorie und Praxis: Inklusion wird hier nicht als „guter Stil“ verstanden, sondern als minimale Bedingung dafür, dass Betroffene als Adressat:innen gelten – also überhaupt eine faire Chance haben, ihre Situation zu benennen und ernst genommen zu werden.
Drei Stellschrauben: Sichtbarkeit, Prinzipien, Team
1) Sichtbarkeit: Signalwirkung und klare Anlaufstellen
Ein präsentes Awarenesskonzept hat Signalwirkung: Es kann präventiv wirken, Zwischenfälle verhindern helfen und zeigt auf, wie und wo Teilnehmende während des Events Hilfe suchen können (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11). Für die Praxis heißt das: Es reicht nicht, „irgendwen“ im Team zu haben, der im Notfall reagiert. Die Anlaufstelle muss sichtbar, ansprechbar und niedrigschwellig sein.
Eine hilfreiche Faustregel: Wenn Menschen erst fragen müssen, ob es ein Awareness-Team gibt, ist die Signalwirkung bereits verloren. Sichtbarkeit ist Teil der Prävention.
2) Prinzipien: Wie reagiert ihr, wenn etwas gemeldet wird?
Die Handreichung nennt drei Grundsätze, die Awarenessarbeit handlungsfähig machen (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 12):
Das sind keine moralischen Slogans, sondern Prozessregeln. Sie verhindern, dass Betroffene in Diskussionen über „Beweise“, „Missverständnisse“ oder „Absichten“ hineingezogen werden – genau jene Dynamik, die interne Exklusion häufig verstärkt.
3) Team: Sensibilisierung, Rollen und ein gemeinsames „Minimum“
Ein Awarenesskonzept wirkt nur, wenn es im Team verankert ist. Die Handreichung betont ausdrücklich, dass alle Beteiligten sensibilisiert und bestenfalls geschult sein sollten – sowohl in Bezug auf das eigene Verhalten als auch im Umgang mit Betroffenen (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).
Für die Serie gilt: Das ist kein Ersatz für professionelle Schulungen oder für FairWeg-Materialien (z.B. Awarenesskoffer). Es ist aber eine klare Übersetzungsregel: Parität heißt auch, dass Hilfe nicht vom Zufall abhängt, sondern organisatorisch vorbereitet wird.
Cross-check: Inklusion und Diversity sind Teil nachhaltiger Praxis
Der Nachhaltigkeits-Leitfaden der Stadt Trier rahmt Inklusion und Diversity explizit als Teil einer nachhaltigen Veranstaltungspraxis: Ausgrenzung und Diskriminierung wirken oft unbewusst – etwa aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder Behinderungen (Leitfaden Nachhaltige Veranstaltungen in Trier, S. 23).
Er macht zugleich sehr praktische Punkte sichtbar, die in die „interne Exklusion“-Logik passen: Sind rollstuhlnutzende Teilnehmende „auf Augenhöhe“ platziert? Wird stereotypisierende Darstellung vermieden? Und: Nutzt ihr eine inklusive, diskriminierungsfreie Sprache? (Leitfaden Nachhaltige Veranstaltungen in Trier, S. 23–24).
Die Checkliste greift das knapp als Prüffragen auf: inklusive und diskriminierungsfreie Sprache, ausgewogene Besetzung von Speaker:innen/Acts, keine stereotypischen Darstellungen, sowie Möglichkeiten für Gäste, aktiv beizutragen (Checkliste Nachhaltiges Veranstalten, S. 4).
Wichtig für den FairWeg-Kontext: Hier geht es nicht um „perfekte Repräsentation“, sondern um die Minimierung von Ausschlussrisiken, die sich aus Sprache, Bildern, Rollen und stillen Normen ergeben. Das ist präventive Awarenessarbeit im weiteren Sinne.
Kurzer Seitenblick: diskriminierungssensible Sprache ohne Überforderung
Teil 3 dieser Serie hat bereits gezeigt, wie Verständlichkeit (z.B. Zwei-Sinne-Prinzip) Teilhabe stabilisiert. Teil 4 ergänzt: Sprache ist nicht nur eine Frage der Verständlichkeit, sondern auch der Würde. Die Handreichung fordert, Kommunikationsformen zugleich verständlich und möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 12).
Der Trierer Veranstaltungs-Leitfaden weist dabei auf einen realen Zielkonflikt hin: Manche Genderformen werden von Screenreadern unterschiedlich gut verarbeitet; das sollte mit Blick auf barrierefreie Textgestaltung mitgedacht werden (Leitfaden Nachhaltige Veranstaltungen in Trier, S. 24).
Für die Praxis heißt das: Entscheidend ist nicht, dass alles „sprachlich perfekt“ ist, sondern dass ihr eine nachvollziehbare, barrierearme und respektvolle Lösung wählt – und sie transparent kommuniziert.
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Was Teil 4 nicht behauptet