Fairweg-Blogserie – Teil 3 Parität ist Teilhabe: Wenn Zugang nicht Teilnahme ist

von Johannes
13. Januar 2026

Hinweis: „Parität“ meint hier nicht perfekte Gleichheit oder „alles für alle“. Gemeint ist ein Minimalanspruch: Wer anwesend ist, soll realistisch mitreden, mitmachen und sich sicher fühlen können – ohne dass die Teilnahme an der eigenen Belastbarkeit, am Mut zur Nachfrage oder an unausgesprochenen Spielregeln scheitert.

Du bist da – aber nicht wirklich dabei

Die Infos sind klar, du findest den Raum, der Eingang ist stufenlos, das Programm hängt aus. Und trotzdem sitzt du nach zehn Minuten da und merkst: Das hier ist nicht für dich gebaut. Du hörst die ersten Wortbeiträge nur halb, weil es hallt. Fragen werden ohne Mikro aus dem Publikum gerufen. Es gibt keine Pause und keinen Ort, an dem du kurz rausgehen kannst, ohne „zu stören“. Als eine Bemerkung kippt (ein Witz, der ableistisch oder sexistisch wirkt), weißt du nicht, an wen du dich wenden kannst. Du bleibst – aber du nimmst nicht teil.

Solche Momente sind kein persönliches „Pech“ und auch kein Luxusproblem. Sie sind ein Hinweis darauf, dass Zugang (reinkommen) und Teilhabe (mitmachen) zwei verschiedene Dinge sind. Genau hier setzt „Parität“ an.

Was „Parität“ in diesem Kontext meint

In der politischen Theorie wird oft gefragt, wann Beteiligung als „gleichwertig“ zählen kann. Parität meint dann: Menschen können als Ebenbürtige teilnehmen – nicht nur formal, sondern faktisch. Übertragen auf Veranstaltungen heißt das: Es reicht nicht, dass jemand theoretisch „dabei sein darf“. Die Bedingungen im Raum müssen so sein, dass Beiträge möglich sind – und dass Rückzug, Schutz und Unterstützung nicht als Ausnahme, sondern als Teil des Settings mitgedacht sind.

Das ist anspruchsvoll, aber nicht abstrakt. Parität wird sichtbar an ganz konkreten Fragen: Können Menschen Informationen wahrnehmen (hören/sehen/verstehen)? Können sie sich bewegen oder kurz entlasten? Gibt es eine Kultur und eine Struktur, die Grenzüberschreitungen ernst nimmt?

Drei Stellschrauben: Raum, Interaktion, Schutz

1) Raum und Reize: Teilhabe braucht Spielraum

Parität scheitert oft nicht an „der großen Rampe“, sondern an vielen kleinen Engstellen: zu schmale Wege, zu hohe Theken, fehlende Sitzplätze, keine barrierefreie Toilette, unklare Beschilderung. Unsere Handreichung nennt solche Hürden ausdrücklich – etwa zu hohe Theken/Stehtische und fehlenden Manövrierraum (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 40) sowie fehlende bzw. schwer zugängliche barrierefreie Toiletten (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 37–38). Sie erinnert außerdem daran, dass genügend (auch konsumfreie) Sitzplätze helfen können (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 40).

Ein zweites Feld wird häufig unterschätzt: Reize. Für Menschen mit Neurodivergenz können sensorische Überflutung, fehlende Kommunikation über Raum und Abläufe, fehlende Rückzugsorte oder eine starre Sitzordnung zur Barriere werden (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 44–45). Die Handreichung macht zugleich klar: Die Schwellen sind individuell – deshalb ist der pragmatische Kern nicht, alles zu „normalisieren“, sondern Wahlmöglichkeiten zu schaffen: Rückzugsräume, flexible Sitzgelegenheiten, Hinweise auf Licht- und Soundeffekte und (wo möglich) kleine Hilfsmittel wie Ohrstöpsel oder Sonnenbrillen zum Ausleihen (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 45; Checkliste in der Handreichung, S. 53).

2) Interaktion und Moderation: Wer spricht, zählt

Selbst in barrierearmen Räumen kann Teilhabe kippen, wenn die Interaktion exklusiv organisiert ist: wenn Fragen nur „die Lauten“ stellen, wenn Diskussionen in Insider-Sprache laufen, wenn Zeitdruck Beiträge aussortiert. Parität heißt dann nicht, dass alle gleich viel reden müssen – aber dass es faire Chancen gibt, gehört zu werden.

Ganz praktisch lässt sich das über Moderation und Kommunikationsdesign abstützen: Mikrofone konsequent nutzen (auch im Publikum), Fragen wiederholen, langsamer sprechen, kurze Zusammenfassungen geben, und alternative Kanäle ermöglichen (z.B. schriftliche Fragen per Karte/QR oder eine „Fragewand“). Die Handreichung arbeitet mit dem Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen sollten über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 49–50) – das hilft nicht nur bei Hör- oder Sehbehinderung, sondern macht Veranstaltungen insgesamt robuster.

Auch das Team ist Teil der Paritätsbedingung: Gute Vorarbeit, Schulung und klare Rollenverteilungen helfen, damit Menschen vor Ort nicht „im Eifer des Gefechts“ allein gelassen werden. Ideal sind klar benannte, deutlich erkennbare Ansprechpartner:innen für Zugänglichkeitsbedarfe (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 10).

3) Schutz und Awareness: Sicherheit ist Teilnahmebedingung

Parität ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der sozialen Lage im Raum. Wenn Menschen damit rechnen müssen, abgewertet, belästigt oder übergangen zu werden, verändert das ihr Verhalten: Sie melden sich seltener, bleiben kürzer oder kommen gar nicht. Die Handreichung betont, dass diskriminierende Strukturen auch in der Veranstaltungs- und Kulturszene wirksam sind und dass Grenzüberschreitungen passieren – deshalb können Awarenesskonzepte als Strukturbaustein für sicherere Räume dienen (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).

Ein präsentes Awarenesskonzept kann präventiv wirken, zeigt Hilfewege und schafft Anlaufstellen. Awarenessarbeit zielt darauf, Räume zu schaffen, in denen Übergriffe und diskriminierendes Verhalten nicht geduldet werden und Unterstützung verfügbar ist – unabhängig davon, ob es um Sexismus, Rassismus, Ableismus oder Queerfeindlichkeit geht (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11). Sie kann außerdem Hilfsmittel bereitstellen (z.B. Menstruationsartikel, Hörschutz) und als Anlaufstelle etwa für Personen mit Neurodivergenz fungieren; empfohlen wird, möglichst einen tatsächlichen Raum für Rückzug und Begleitung durch ein Awareness-Team vorzuhalten (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).

Drei Grundsätze sind dabei zentral: Die Definitionsmacht liegt bei der betroffenen Person; es wird Partei für Betroffene ergriffen (die Wahrnehmung wird nicht in Frage gestellt); und „Nur Ja heißt Ja“ (Handreichung Inklusiver Veranstalten, S. 11).

Paritäts-Selbstcheck in 5 Fragen

1) Können Menschen die Inhalte wahrnehmen – akustisch und visuell (Akustik, Sichtlinien, Licht, Untertitel/Schrift) – und gibt es mindestens zwei sinnliche Zugänge zu zentralen Infos?

2) Gibt es Wahlmöglichkeiten im Raum (Sitzgelegenheiten, Bewegungsoptionen, Ruhebereich/Rückzug) – oder zwingt das Setting zu einem einzigen „Mitmach-Modus“?

3) Sind barrierefreie Angebote sichtbar und auffindbar (Piktogramme, klare Wege, Ansagen) – und ist das Team vor Ort so gebrieft, dass es helfen kann?

4) Gibt es klar erkennbare Kontaktpunkte für Zugänglichkeitsbedarfe und für Konflikt-/Awareness-Fälle – inklusive eines realen Ortes/Teams?

5) Sind Moderation und Ablauf so gestaltet, dass Beiträge nicht nur „theoretisch erlaubt“, sondern praktisch möglich sind (Mikro, Tempo, alternative Fragekanäle, Pausen)?

Warum das nicht „noch ein extra Thema“ ist

Nachhaltig und inklusiv zu veranstalten wird schnell zu einer Liste von Aufgaben. Der Trierer Nachhaltigkeits-Leitfaden schlägt deshalb einen pragmatischen Einstieg vor: Nicht alles sofort, sondern Schritt für Schritt – und in der Checklisten-Logik als erstes Ziel: in jeder Kategorie mindestens eine Maßnahme umsetzen (Leitfaden Nachhaltige Veranstaltungen in Trier, S. 5; Checkliste Nachhaltiges Veranstalten, S. 1). Diese Logik lässt sich auf Parität übertragen: Nicht Perfektion, sondern sichtbare, überprüfbare Verbesserungen an mehreren Stellen zugleich.

Wichtig ist dabei die Richtung: Parität meint nicht, dass Teilnehmende ihre Bedarfe „beweisen“ müssen. Sie meint, dass die Veranstaltung so gebaut ist, dass Menschen gar nicht erst in die Lage kommen, um Unterstützung kämpfen zu müssen.

Ausblick: Teil 4

Teil 4 zoomt auf interne Exklusion: Wenn „offen“ nicht sicher ist. Es geht um Awareness als Infrastruktur (Signalwirkung, Hilfewege, Zuständigkeiten) und um Prinzipien, die Betroffene entlasten, statt sie in Rechtfertigungs- oder Beweisspiralen zu ziehen.

Zum Weiterklicken

  • Handreichung „Inklusiver Veranstalten“ (S. 10/11)
  • Handreichung „Inklusiver Veranstalten“ (S. 44–45); Checkliste in der Handreichung (S. 53): Barrieren/Ansätze für Neurodivergenz (Reize, Rückzugsorte, Bewegungsmöglichkeiten, Hinweise auf Licht/Sound; Hilfsmittel).
  • Handreichung „Inklusiver Veranstalten“ (S. 49–50): Checklisten zu inklusivem Hören/Sehen (Akustik, Sichtbarkeit, Licht, Ruhebereich, Zwei-Sinne-Prinzip).
  • Leitfaden „Nachhaltige Veranstaltungen in Trier“ (S. 5)
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