Eine kontrastreiche Gestaltung ist für Menschen mit Sehbehinderung oder geringem Sehvermögen wichtig und das bei den verschiedensten Aspekten vor und während der Veranstaltung. Bei der Bewerbung, in einer möglichen Präsentation und bei Hinweisschildern oder ähnlichem sollten hohe Kontraste verwendet werden. Auch Elemente der Räumlichkeiten wie Treppenstufen oder Rollstuhlrampen sollten mit ausreichend hohem Kontrast markiert sein. Die Kontraste Ihrer Druckmaterialien oder auch ihrere Website können Sie mit Hilfe von Online-Tools überprüfen.
Zur Orientierung im und um den Veranstaltungsort benötigen Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen, die einen Langstock benutzen, ein Leitsystem. Taktile Leitsysteme sind unter anderem Bodenindikatoren wie Aufmerksamkeitsnoppen, Leitstreifen sowie taktile Handlaufschilder. Es gibt zwei Grundstrukturen in Form von Rippen und Noppen. Rippen bieten sich insbesondere für Leitstreifen, Richtungsfelder, Auffindungsstreifen, Einstiegs- oder Sperrfelder an, während Noppen für Stellen mit einer erhöhten Aufmerksamkeit oder Wachsamkeit auf dem Weg relevant sind. Bodenindikatoren haben sowohl eine leitende Funktion und geben das Signal "gehen", eine warnende (Signal: Halt) oder eine hinweisende Funktion (Signal: Achtung).
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B haben ein Anrecht auf eine dauerhafte Begleitperson, dies kann auch bei blinden oder sehbehinderten Menschen der Fall sein. Hier könnte man als Veranstalter:in darauf achten, dass die Begleitperson unentgeltlich an der Veranstaltung teilnehmen kann. Auch kann man generell über ermäßigte Eintrittspreise für Menschen mit Behinderung nachdenken, da diese häufig finanziell schlechter gestellt sind. Ein Solidarprinzip ist eine andere Möglichkeit, auch anderen finanziell schlechter gestellten Personen entgegen zu kommen.
Bei der Verwendung von Schrift gibt es mehrere Aspekte zu beachten und die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem ob ein Mensch blind, sehbehindert oder ein geringes Sehvermögen hat.
Brailleschrift kann eine Alternative zur Schriftsprache sein. Zu beachten ist hier, dass es auch blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung gibt, die keine Brailleschrift beherrschen.
Insbesondere Audiodeskription und Vertonung von Schriftsprache können Barrieren für mehr Menschen abbauen. Mit Audioguides, wie sie bereits in Museen oder Ausstellungen genutzt werden, können Menschen sich die geschriebene Sprache anhören und können sowohl für Menschen mit Sehbehinderungen und blinden Menschen hilfreich sein. Auch Menschen die wenig oder nicht lesen können oder Kinder profitieren von der Vertonung der Schrift.
Auch in der Bewerbung zum Beispiel auf der Homepage kann eine Vertonung hilfreich sein. Allgemein sorgen eine vergrößerbare Schrift und genügend Kontraste auf Websites für den Abbau von Barrieren und ermöglichen den Zugang. Mittlerweile gibt es auch Tools, die auf der Homepage installiert werden können und die individuelle Anpassung der Barrierefreiheit auf der Website ermöglichen.
Druckmaterialien sollten nicht auf zu dünnem und vor allem nicht auf durchscheinendem Papier gedruckt werden. Glänzendes Papier kann ebenfalls zur Barriere werden. Farbkombinationen wie Rot und Grün, die vermehrt Menschen mit Rot-Grün-Schwäche vor Hindernisse stellen, sollten verhindert werden.
Bei der Auswahl der Räumlichkeiten kann auf einiges geachtet werden, was für Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen enorm wichtig ist. Gibt es Aufzüge ist eine Sprachausgabe mit taktilen Tasten wichtig (und eigentlich schon die Norm). Bei Stufen, Rampen, Türen und Glastüren ist es wichtig, dass diese gekennzeichnet sind, etwa mit auffälligen Hinweisen (Gelb/Schwarz). Griffsichere Handläufe bei Treppenstufen und im besten Falle sogar mit taktilen Elementen sind wichtig, wenn es keinen Aufzug gibt.
An alles gedacht? Um nicht den Überblick zu verlieren und zu sehen, wie gut Sie vielleicht schon mit Ihren Events in Sachen sehbehindertengerechtes Veranstalten aufgestellt sind, haben wir eine Checkliste als PDF zum Download zur Verfügung gestellt!